TCM-Akupunktur

Akupunktur

Wirksamkeit nachgewiesen
Wirksamkeit nachgewiesen

Die Wirkung der Akupunktur ist in zahlreichen Studien nachgewiesen worden. Bekannt ist, dass die Akupunktur über Nervenbahnen auch in entfernten Körperregionen wirksam sein kann und die Produktion von körpereigenen schmerzstillenden Substanzen fördert.

Durch zentrale Beeinflussung der Schmerzwahrnehmung und -verarbeitung lassen sich gerade bei chronischen Schmerz- und Verspannungszuständen länger anhaltende Wirkungen erzielen. In der Regel kann auf eine medikamentöse Weiterbehandlung verzichtet werden.

Bei den folgenden Krankheitsbildern wird die Akupunktur von ihrer gesetzlichen Krankenkasse bezahlt:

  • Chronischer tiefer Rückenschmerz
  • chronischer Knieschmerz bei Arthrose

Wichtige Bedingung: Die Beschwerden müssen nachweislich mehr als 6 Monate bestehen (dies sollte z.B. auf dem Überweisungsschein durch den vorbehandelnden Arzt bestätigt werden).